48h-Regelung Tschechien

2. Oktober 2020

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping hat in einem Podcast am 1.10.2020 über eine 48h-Regelung informiert, bei der beim Grenzübertritt keine Quarantäne-Regelung greift. Im Gespräch verkündet Sie, dass auch sonstige Tätigkeiten (z.B. auch Wandern oder Einkaufen) im Ausland erlaubt sind.

Konkret geht es dabei darum, dass Reiserückkehrer aus Sachsen nicht in Quarantäne müssen, wenn sie weniger als 48 Stunden in Tschechien waren.

Nach aktueller Corona-Quarantäne-Verordnung steht dazu unter § 3 Abs. 3 Nr. 6:

Ausgenommen (von der Quarantänepflicht)  sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat.

Dahingehend müssen wir zum aktuellen Zeitpunkt mitteilen, dass für deutsche Teilnehmer der Start an der tschechischen Etappe nicht empfohlen wird. Aufgrund der aktuellen Regelungen in Tschechien wird die Etappe voraussichtlich komplett gestrichen.

Gleichfalls sei aber darauf hingewiesen, dass für die Etappe in Deutschland von allen offiziellen Stellen das aufgestellte Hygienekonzept freigegeben wurde und für deutsche Teilnehmer ein Start nach aktuellem Stand problemlos möglich ist.

Artikel MDR zur 48h-Regelung         Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung